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Denkmalbescheinigung
Denkmalbescheinigung - Denkmalschutz-Immobilien ermöglichen erhebliche Steuervorteile
Behördliche Anerkennung von Denkmalschutz-Immobilien ermöglicht erhebliche Steuervorteile
Die Denkmalbescheinigung ist der behördliche Beleg, dass eine Immobilie oder der Gebäudeteil ein Baudenkmal ist und dass die daran ausgeführten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes und seiner Nutzung notwendig sind. Die Denkmalbescheinigung muss beim Finanzamt vorgelegt werden, damit die Eigentümer von Denkmal-Immobilien die Sanierungskosten steuerlich geltend machen können.
Die Denkmalbescheinigung stellt das örtliche Amt für Denkmalschutz aus, wenn ein Baudenkmal folgende Voraussetzungen erfüllt: Es ist in die Denkmalliste eingetragen oder es befindet sich in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet. Die Denkmalbescheinigung ist nur dann bindend, wenn die Höhe der begünstigten Aufwendungen aus ihr ersichtlich ist.
Mit der Denkmalbescheinigung sind Immobilien unter Denkmalschutz eine attraktive Kapitalanlage: Anleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent. Die Denkmalbescheinigung ist die Grundlage für diese Erstattungen. Wertsteigerungen, die bei Baudenkmälern oft überdurchschnittlich im Vergleich zum Gesamt-Immobilienmarkt sind, verleihen Baudenkmälern zusätzliche Attraktivität. Außerdem ist ihr Verkauf nach zehn Jahren steuerfrei.
Informationen zum Thema: Denkmalbescheinigung
Denkmalbescheinigung in Städten
Denkmalbescheinigung in Bundesländern
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