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Denkmalabschreibung
Denkmalabschreibung als Steuervorteil nutzen
Die Investition in eine denkmalgeschützte Investition gewinnt an Attraktivität durch die Denkmalabschreibung.
Sobald ein Objekt als Baudenkmal offiziell deklariert ist, ergeben sich für den Investor interessante finanzielle Perspektiven durch die Denkmalabschreibung. Die Denkmalabschreibung beschreibt die steuerlichen Vorteile bei der Sanierung eines Baudenkmals. Sie als Investor können bei der Denkmalabschreibung die anfallenden und von der Denkmalbehörde genehmigten Sanierungskosten 100 Prozent als Werbungskosten von der Steuer absetzten. Und das für die nächsten 12 Jahre.
Somit bietet der Gesetzgeber mit der Denkmalabschreibung attraktive Anreize für die Kapitalanlage in denkmalgeschützte Immobilien. Auf den ersten Blick eine faszinierende Idee, die aber nur mit kompetenter Beratung erfolgreich umgesetzt werden kann. Besonders die neuen Bundesländer sind ein Mekka für die diesbezügliche Kapitalanlage, aber wer den Markt nicht kennt, kann böse Überraschungen erleben. Vertrauen Sie beim Kauf eines Baudenkmals auf die Kompetenz und Erfahrung unserer Berater.
Wir haben die besten Kontakte zu Denkmalschutzbehörden, Bauträgern und Partnern, die maßgeblichen Einfluss auf Ihre Entscheidung nehmen.
Die Denkmalabschreibung ist eine der finanziellen Vorteile, die Sie beim Erwerb eines Baudenkmals genießen.
Gerne beraten wir Sie in einem ausführlichen Gespräch.
Informationen zum Thema: Denkmalabschreibung
Denkmalabschreibung in Städten
Denkmalabschreibung in Bundesländern
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