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Altbauwohnungen

Altbauwohnungen sind als Baudenkmal steuerlich absetzbar

Der deutsche Fiskus unterstützt die Sanierung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen auch bei Altbau-Immobilien

Sie sind eine der begehrtesten Wohn-Immobilien: Altbauwohnungen. Was Altbauwohnungen aber genau sind, ist nicht definiert. Überwiegend sind es Wohnungen in bestimmter Beschaffenheit, in einer zu einer bestimmten Zeitperiode üblichen Bauweise errichtet wurden. Ihre Merkmale sind Stuckdecken, hohe Wände, zahlreich Erker oder schmiedeeiserne Geländer. Altbauwohnungen werden heute, sofern sie noch stehen, an bauliche Standards angepasst. Mit entsprechenden baulichen Maßnahmen wird die Rentabilität von Altbauwohnungen wieder hergestellt bzw. erhöht.

Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer bei der Sanierung ihrer Altbauwohnungen mit erheblichen Steuervorteilen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die zu sanierenden Altbauwohnungen müssen vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Sanierung der denkmalgeschützten Altbauwohnungen mit erheblichen Steuervorteilen verbunden:

Kapitalanleger können mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Anteil an der Sanierung der Altbauwohnungen abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, kann die Sanierung eigengenutzter Denkmal-Immobilien als Altbauwohnungen binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Informationen zum Thema: Altbauwohnungen

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