Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Altbau-Immobilien

Attraktive Steuerabschreibung für Altbau-Immobilien (Denkmalimmobilien)

Der deutsche Fiskus unterstützt die Sanierung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen auch bei Altbau-Immobilien

Was Altbau-Immobilien sind, ist nicht genau definiert. Überwiegend sind es Wohngebäude in bestimmter Beschaffenheit, in einer zu einer bestimmten Zeitperiode üblichen Bauweise errichtet wurden. Diese Objekte werden, sofern sie noch stehen, an heutige bauliche Standards angepasst. Mit entsprechenden baulichen Maßnahmen wird die Rentabilität von Altbau-Immobilien wieder hergestellt bzw. erhöht. Der deutsche Staat unterstützt Eigentümer bei der Sanierung ihrer Altbau-Immobilien mit erheblichen Steuervorteilen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Die zu sanierenden Altbau-Immobilien müssen vom Denkmalamt als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Sind diese Kriterien erfüllt, ist die Sanierung der Altbau-Immobilien als Baudenkmal mit erheblichen Steuervorteilen verbunden:

Kapitalanleger können mittels Denkmalschutz-AfA über 12 Jahre den gesamten Anteil an der Sanierung der Altbau-Immobilien abschreiben, einem Eigennutzer räumt die Denkmalschutz-AfA diese Möglichkeit für 10 Jahre in. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, kann die Sanierung eigengenutzter Denkmal-Immobilien als Altbau-Immobilien binnen zehn Jahren zu 90 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Denn im Detail können Kapital-Anleger über die Denkmalschutz-AfA die Investition in die Sanierung ihrer denkmalgeschützten Altbau-Immobilien acht Jahre lang mit je neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit je sieben Prozent steuerlich geltend machen. Der deutsche Staat stellt damit sicher, dass Altbau-Immobilien als Baudenkmäler in Deutschland für die Zukunft erhalten werden.

Informationen zum Thema: Altbau-Immobilien

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