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Abschreibung Sanierungskosten
Attraktive Abschreibung der Sanierungskosten für Baudenkmäler
Höhere Steuerspar-Möglichkeiten mit denkmalgeschützten Immobilien im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der Sanierungskosten
Die Abschreibung der Sanierungskosten ist eine steuerliche Abschreibung von Investitions- und Instandhaltungskosten nach dem Erwerb einer denkmalsgeschützten Immobilie in Deutschland, die dann saniert und damit erhalten wird. Der deutsche Staat belohnt mit der Abschreibung der Sanierungskosten diejenigen Kapitalanleger und Eigentümer steuerlich, die deutsche Baudenkmäler sanieren und damit für künftige Generationen sichern.
Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten sind die §§ 7h und 7i EStG sowie $10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten des Baudenkmals über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.
Die Abschreibung der Sanierungskosten von Denkmalimmobilien ist eine der attraktivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer der Sanierungsanteil des erworbenen Baudenkmals ist. Neben der Abschreibung der Sanierungskosten profitiert der Anleger auch von einem steuerfreien Verkauf des Objekts nach 10 Jahren. Darüber hinaus sind die Gewinne abgeltungssteuerfrei.
Informationen zum Thema: Abschreibung Sanierungskosten
Abschreibung Sanierungskosten in Städten
Abschreibung Sanierungskosten in Bundesländern
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