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7h i EstG
Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h i EstG für Baudenkmäler
§ 7h i EstG definiert die Möglichkeit der erhöhten Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
§ 7h i EstG findet also auch Anwendung bei der Investition und Sanierung von Baudenkmälern. Paragraph 7h i EstG bringt Ihnen große Steuervorteile. Das Einkommenssteuergesetz regelt hier ganz genau, welchen Abschreibungsmöglichkeiten Ihnen für Ihre Investition zur Verfügung stehen.
Das EstG lässt für Denkmal geschützte Gebäude verschiedene Arten der AfA zu. Bei Gebäuden im Sinne des Denkmalschutzes kommt stets die lineare AfA nach § 7h i EstG in Betracht. Bei der linearen Afa sind jährlich 2 Prozent der Anschaffungskosten von Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1924 fertig gestellt wurden abzuziehen und jährlich 2,5 Prozent der Anschaffungskosten bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1925 fertig gestellt wurden.
Die Anschaffungskosten für den Erwerb der Altbausubstanz können nicht erhöht nach § 7h i EstG abgeschrieben werden. Wenn Sie jetzt den Überblick verlieren, dann kommen Sie zu uns.
Wir beraten Sie, welche Vorteile Ihnen der Paragraph § 7h i EstG bringt.
Informationen zum Thema: 7h i EstG
7h i EstG in Städten
7h i EstG in Bundesländern
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Mehr erfahrenFinanziell wird der Denkmalschutz in Deutschland auf einmalige Art und Weise gefördert. Gesetzliche Grundlagen dafür sind die $$ 7h und 7i EStG (Einkommensteuergesetz).
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