Das müssen Sie wissen
- Gründe für eine Investition
- Wann ist es ein Denkmal?
- Vertragliche Sicherheiten
- Fertigstellungsgarantie
- Festpreisgarantie
- Mietpool
- Haftungszeitraum
- Zahlung des Kaufpreises
- Abnahme
- Abschreibungsarten
- Grundlagen für Kapitalanleger
- Grundlagen für Eigennutzer
- Gesetzestexte
- Einheitsbewertung
- Einkommenssteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Grundsteuer
- §40 Denkmalschutzgesetz
- Erbbaurecht
- Denkmalämter
- Informative Links
Vertragliche Sicherheiten
Welche Sicherheiten erhält der Kunde?
Die Fertigstellungsgarantie
Eine der
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wichtigsten im notariellen Kaufvertrag aufgeführten Sicherheiten ist die Fertigstellungsgarantie. Dies ist der späteste Zeitpunkt, an dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein müssen, damit eine Vermietbarkeit gegeben ist. Restarbeiten wie z. B. Außenarbeiten oder evtl. Abschlussarbeiten im Treppenhaus beeinträchtigen dieses Datum nicht. Seriöse Anbieter offerieren dem Kunden eine zusätzliche Sicherheit. Sollte der Bauträger dieses Datum überschreiten, so erhält in diesem Falle der Kunde die Kaltmiete durch den Bauträger. In diesem Falle entsteht dem Kunden kein Nachteil und seine Kalkulation in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben geht trotzdem auf.
Die Festpreisgarantie
Diese verhindert, dass es durch eventuelle Falschkalkulation zu einer Nachfinanzierung seitens des Kunden kommt. Sollte es also im Nachhinein zu einem höheren Endpreis als ursprünglich vereinbart kommen, so geht dies zu Lasten des Bauträgers.
Der Mietpool
Die meisten Wohnungen sind bereits kurze Zeit nach der Modernisierung vermietet. Der Grund dafür liegt in den strengen Auswahlkriterien und der hohen Attraktivität der Wohnungen. Aber natürlich kann eine Wohnung, unter anderem durch einen Mieterwechsel, auch einmal vorübergehend leer stehen. In diesem Fall bieten wir Ihnen einen speziellen Service an - einen sogenannten Mietpool. Mit Mietgarantien haben viele Anleger schlechte Erfahrung gemacht. Ausfall der Mietgarantie und Probleme nach Ablauf der Garantie belasteten Viele. Zudem sind Mietgarantien häufig zu teuer, so dass der Eigentümer sich die Miete praktisch selbst bezahlt.
Unser Mietpool ist das bessere Prinzip: Alle eingehenden Mieten gehen in einen Pool, von dem jeder Eigentümer den Teil bekommt, der seiner Wohnung entspricht. Der Pool funktioniert wie eine Versicherung gegen Mietausfall. Die vielen Eigentümer, bei denen alle Wohnungen vermietet sind, stützen die Wenigen, bei denen es vorübergehende Mietausfälle gibt. Sollte es hier zu einer
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Mindereinnahme kommen, so wird dies durch höhere Steuerrückflüsse zu einem Teil wieder aufgefangen. Ob Sie mitmachen möchten, entscheiden Sie selber. Unsere Anleger sind von unserem Konzept überzeugt und schätzen diesen Service - zumal die Teilnahme am Mietpool kostenfrei ist. Als zusätzliche Absicherung ist dieser Mietpool mit einem Sockelbetrag hinterlegt, i.d.R. entspricht dies einer 1/2 Jahresnettomiete des jeweiligen Objektes. Wichtig für einen Kapitalanleger ist hier, das eines auf keinen Fall eintreten kann, ein vollständiger Ausfall der notwendigen Einnahme, der Miete, denn in diesem Fall müssten alle Wohneinheiten nicht vermietet sein, dies ist jedoch auszuschließen.
Der Haftungszeitraum
In Bezug auf die Haftung des Bauträgers sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass eine Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) notariell verankert ist. Diese beinhaltet einen Zeitraum von 5 Jahren, in der Bauträger für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen haftet.
Zahlung des Kaufpreises
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel nach Baufortschritt gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung, wie aus dem Bereich der Neubauimmobilie bekannt.
Hier ein Beispiel für einen Zahlungsplan nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung):
- 25 v.H. nachdem die Bestätigung des amtierenden Notars betreffend die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegt
- 28 v.H. nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
- 5,6 v.H. für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
- 2,1 v.H. für die Rohinstallation der Heizungsanlagen
- 2,1 v.H. für die Rohinstallation der Sanitäranlagen
- 2,1 v.H. für die Rohinstallation der Elektroanlagen
- 7,0 v.H. für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung
- 4,2 v.H. für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
- 2,1 v.H. für den Estrich
- 2,8 v.H. für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
- 8,4 v.H. nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
- 2,1 v.H. für die Fassadenarbeiten
- 3,5 v.H. nach vollständiger Fertigstellung
In diesem Fall erhält der
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Bauträger immer erst nach der Fertigstellung eines Gewerkes den im Notarvertrag festgelegten Betrag über Notaranderkonto ausgezahlt. In Einzelfällen wie z. B. zum Jahresende aus steuerlichen Gründen, kann es interessant sein, den Kaufpreis schon vor Fertigstellung zu 100% an den Bauträger zu überweisen. In diesem Falle tritt die Zahlung des Kaufpreises gegen Vorlage einer Bankbürgschaft in Kraft. Hier haftet dann die Bank des Bauträgers für die vorzeitige Zahlung des Kaufpreises. Diese Bürgschaft wird dann Zug um Zug nach den Bauraten reduziert. Für den Kunden ist dies eine sichere Lösung, da hier Bank gegen Bank haftet und kein Risiko entsteht.
Die Abnahme
In Bezug auf die Abnahme der Wohnung sollte ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden, in dem sämtliche eventuelle Mängel aufgeführt sein sollten. Erst nach Beseitigung dieser Mängel erhält der Bauträger die letzte Kaufpreisrate (i.d.R. 3-5 %). Einige Bauträger bieten hier dem Kunden die Abnahme durch einen TÜV-Gutachter an, welches eine zusätzliche Sicherheit für den Käufer darstellt, da viele evtl. Mängel von Kunden nicht direkt als solche erkannt werden.
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