Das müssen Sie wissen
- Gründe für eine Investition
- Wann ist es ein Denkmal?
- Vertragliche Sicherheiten
- Fertigstellungsgarantie
- Festpreisgarantie
- Mietpool
- Haftungszeitraum
- Zahlung des Kaufpreises
- Abnahme
- Abschreibungsarten
- Grundlagen für Kapitalanleger
- Grundlagen für Eigennutzer
- Gesetzestexte
- Einheitsbewertung
- Einkommenssteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Grundsteuer
- §40 Denkmalschutzgesetz
- Erbbaurecht
- Denkmalämter
- Informative Links
Fertigstellungsgarantie
Eine
Kaiserin-Augusta-Stift in Potsdam
der wichtigsten im notariellen Kaufvertrag aufgeführten Sicherheiten ist die Fertigstellungsgarantie. Dies ist der späteste Zeitpunkt, an dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein müssen, damit eine Vermietbarkeit gegeben ist. Restarbeiten wie z. B. Außenarbeiten oder evtl. Abschlussarbeiten im Treppenhaus beeinträchtigen dieses Datum nicht. Seriöse Anbieter offerieren dem Kunden eine zusätzliche Sicherheit. Sollte der Bauträger dieses Datum überschreiten, so erhält in diesem Falle der Kunde die Kaltmiete durch den Bauträger. In diesem Falle entsteht dem Kunden kein Nachteil und seine Kalkulation in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben geht trotzdem auf.
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