Das müssen Sie wissen
- Gründe für eine Investition
- Wann ist es ein Denkmal?
- Vertragliche Sicherheiten
- Fertigstellungsgarantie
- Festpreisgarantie
- Mietpool
- Haftungszeitraum
- Zahlung des Kaufpreises
- Abnahme
- Abschreibungsarten
- Grundlagen für Kapitalanleger
- Grundlagen für Eigennutzer
- Gesetzestexte
- Einheitsbewertung
- Einkommenssteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Grundsteuer
- §40 Denkmalschutzgesetz
- Erbbaurecht
- Denkmalämter
- Informative Links
Abnahme
In Bezug auf die Abnahme der Wohnung sollte ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden, in dem sämtliche eventuelle Mängel aufgeführt sein sollten. Erst nach Beseitigung dieser Mängel erhält der Bauträger die letzte Kaufpreisrate (i.d.R. 3-5 %). Einige Bauträger bieten hier dem Kunden die Abnahme durch einen TÜV-Gutachter an, welches eine zusätzliche Sicherheit für den Käufer darstellt, da viele evtl. Mängel von Kunden nicht direkt als solche erkannt werden.
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Kundenstimmen
» Die Investition in Baudenkmäler ist mehr als ein Rechenbeispiel zur Steuersenkung. Events wie die weiter lesen)
Max Eisen
Dipom-Ingenieur


