Glossar

Denkmalschutz Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten dem Investor nicht nur die Sicherheit einer Sachwertinvestition, einen steuerfreien Gewinn bei einem Verkauf nach 10 Jahren, sondern die denkmalgeschützte Immobilie erzielt i.d.R. darüber hinaus eine höhere Mietrendite im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien. Auch im Falle eines Weiterverkaufs haben Denkmalschutz Immobilien in der Vergangenheit ihre Werthaltigkeit sehr oft unter Beweis gestellt.

Weltweit einzigartig sind auch die steuerlichen Vorteile, die eine Investition in eine Denkmalimmobilie bietet. Im EkStG bieten hier die Paragraphen 7h, i und § 10f die gesetzliche Grundlage für die Tatsache, dass die auf den Kaufpreis der denkmalgeschützten Immobilie anfallenden Sanierungskosten für Kapitalanleger in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auch Eigennutzer profitieren bei einem Erwerb von Denkmalimmobilien, denn immerhin noch 90% der Sanierungskosten können innerhalb von 10 Jahren steuerlich vom Kaufpreis der Denkmalschutzimmobilie abgesetzt werden, und machen daher den Traum von einer selbstbewohnten Denkmalimmobilie bezahlbarer.

Denkmalgeschützte Immobilien sind jedoch ein rares Gut. Lediglich 5% aller Gebäude stehen unter Denkmalschutz und erfüllen die Kriterien eines Baudenkmals. Voraussetzungen die nur sehr wenige Kapitalanlagen bieten und eine Investition in eine Denkmalimmobilie so interessant machen.

Detaillierte Begriffsdefinitionen zu denkmalgeschützten Immobilien finden Sie hier!
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Abschreibungsarten

Bestandsimmobilie Neubauimmobilie Denkmalschutz Denkmalschutz m. Erbbaurecht
Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil Kaufpreis KEIN Abzug des Grundstücksanteils
Bemessungsgrundlage für das Finanzamt zur Absetzung der AfA-fähigen Kosten der Immobilie
Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung Denkmalschutz-AfA (§7 h,i EStG)
2% p.a. über 50 Jahre Seit 01.01.2006 - nur noch linear absetzbar mit 2% p.a. über 50 Jahre Sanierungskostenanteil innerhalb von 12 Jahren zu 100% absetzbar
1. - 8. Jahr 9% p.a.
9 - 12. Jahr 7% p.a.

zusätzlich Altbauanteil linear absetzbar:
Gebäude wurde
a) vor dem 31.12.1924 erbaut: 2,5% p.a. linear
b) nach dem 31.12.1924 erbaut: 2% p.a. linear
Besonderheit bei Denkmalschutz m. Erbbaurecht: Zahlung eines monatlichen Erbbauzinses (steuerlich absetzbar!)
Beispielrechnung für die Abschreibungsarten bei Immobilien
Betrachtung über einen Zeitraum von 12 Jahren
Kaufpreis: 100.000 €
Grundstücksanteil: 15%
Bestandsimmobilie Neubauimmobilie Denkmalschutz Denkmalschutz m. Erbbaurecht
Sanierungskostenanteil: 70%, Baujahr: 1900
Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil Kaufpreis abzgl. Grundstücksanteil Kaufpreis
85.000 € 85.000 € 85.000 € 100.000 €
 
Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung Denkmalschutz-AfA (§7 h,i EStG)
1. - 12. Jahr 1.700 € p.a. 1. - 12. Jahr 1.700 € p.a. Sanierung: 70.000 €
1. - 8. Jahr 6.300 € p.a.
9. - 12. Jahr 4.900 € p.a.
Altbauanteil: 15.000 €
1. - 12. Jahr 375,00 € p.a.
Sanierung: 70.000 €
1. - 8. Jahr 6.300 € p.a.
9. - 12. Jahr 4.900 € p.a.
Altbauanteil: 30.000 €
1. - 12. Jahr 750 € p.a.
 
Gesamtbetrag der innerhalb von 12 Jahren als Werbungskosten geltend gemachten Beträge
20.400 € 20.400 € 74.500 € 79.000 €

 

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